Gynäkologie
FAQ - Die wichtigsten Fragen zur Kostenübernahme
Wann wird eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung von der Grundversicherung übernommen?
Ab dem 21. Lebensjahr wird der regelmässige Besuch bei der Frauenärztin zur Vorsorgeuntersuchung empfohlen. Zu einer Vorsorgeuntersuchung gehört Messung des Blutdruckes, Blutanalyse, Abtasten der Brust und des Bauches, PAP-Abstrich (das Erkennen von Vorstufen oder sehr frühen Krankheitsstadien von Gebärmutterhalskrebs).
Die Vorsorgeuntersuchung wird alle drei Jahre durch die Grundversicherung (OKP) „unter Berücksichtigung allfälliger Kostenbeteiligung" (Franchise und 10% Selbstbehalt) gedeckt.
Die Konsultationszeit ist auf 20 Minuten begrenzt (Bundesrat Entscheid 1.1.2018).
Wissen Sie Bescheid, wann Ihr OKP Jahr ist? Bitte teilen Sie mir dies bei der Konsultation mit.
Wann wird eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung von der Zusatzversicherung (VVG) übernommen?
Viele Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, die sich an den gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen in den Jahren zwischen der Deckung durch die Grundversicherung ohne Verrechnung der Jahresfranchise beteiligen.
Ich habe mich für eine Vorsorgeuntersuchung angemeldet. Weshalb wurde meine Vorsorgeuntersuchung aus der OKP statt der VVG abgerechnet?
Sobald der Arzt ein Befund / eine Krankheit feststellt und weiterführende Untersuchungen oder Behandlungen auch im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung vornimmt, wird die Untersuchung unter Krankheit abgerechnet und durch die Grundversicherung unter Berücksichtigung allfälliger Kostenbeteiligung (Franchise und 10% Selbstbehalt) übernommen.
Das erste Mal zum Frauenarzt?
Ab dem 21. Lebensjahr wird die regelmässige Vorstellung einer Frau bei der Frauenärztin zur Vorsorgeuntersuchung empfohlen. Die erste gynäkologische Vorsorgeuntersuchung wird durch die OKP übernommen.
Sie sind unsere oberste Priorität
Bei Interesse bieten wir eine umfassende gynäkologische Kontrolle inklusive PAP Abstrich in den OKP-Zwischenjahren, mit Ultraschall der Gebärmutter und der Eierstöcke, Brustultraschall und Beratungsgespräch (ggf. sexualmedizinische Erstberatung, Beratung bei Verhütung oder bei klimakterischen Beschwerden, Beratung über better aging) an.
Zusätzliche Wunsch-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft inklusive 3D/4D Aufnahmen sind möglich, werden jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen.